Hinweis zur steuerlichen Behandlung
Der zeitlich befristete Nullsteuersatz für Photovoltaikprodukte gemäß § 28 Abs. 62 UStG ist mit 6. März 2025 ausgelaufen.
Seit diesem Datum wird für betroffene Produkte wieder der reguläre Umsatzsteuersatz von 20% für Bestellungen aus Österreich berechnet.

Bitte beachten Sie hierzu auch unsere AGB
(https://www.solarvie.at/policies/terms-of-service)

Dieser Hinweis dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche Beratung dar.